Startseite | Kontakt | Über uns | Impressum
 
Tag der offenen Tür
(Freitag, 9. Juli,13-18 Uhr)
beim NaturBauHof
in Roddahn
verpasst ???

Alle, die uns und unsere Angebote schon immer einmal kennen lernen wollen, laden wir jederzeit herzlich ein zur

Besichtigung unserer Räume,
mit vielen Gestaltungsvarianten, Farbbeispielen und Materialproben rund um ökologisches Bauen
 

Bitte vorab Termin vereinbaren. - Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

NaturBauHof
Zentrum für umweltgerechtes Bauen
Roddahner Dorfstr. 20,
16845 Neustadt GT Roddahn
Tel. 033973-80929
www.naturbauhof.de
 
Anfahrt

Startseite >Pflanzenkläranlagen >


 

Rechtliche Bestimmungen für den Bau einer Pflanzenkläranlage

 

Befreiung vom Anschlusszwang - Bestätigung vom Abwasserzweckverband

paragraph In der Regel liegt die Abwasserbeseitigungspflicht in den Händen der Kommune bzw. den Abwasserzweckverbänden. Vielerorts wird die Abwasserbeseitigungspflicht der Verbände leider zum Anschlusszwang für die Kommunen und deren Einwohner. Oftmals wurden gerade in der Euphorie der "Wendezeit" zu große Kläranlagen gebaut, die jetzt um ihre Auslastung ringen und möglichst viele Entsorger anschließen wollen. In den letzten Jahren mussten die Verbände jedoch erkennen, dass es unwirtschaftlich ist, kleine abgelegenen Ortschaften, Streusiedlungen oder Einzelgehöfte anzuschließen. Inzwischen geben die Verbände oftmals schon Listen mit den Ortschaften heraus, die nicht mehr an die zentrale Kläranlage angeschlossen werden sollen. Vielerorts werden die Einwohner bereits aufgefordert, eine Grundstückskleinkläranlage zu errichten.
 
Wer dennoch vom Anschlusszwang betroffen ist und dagegen vorgehen möchte, sollte sich mit Gleichgesinnten zusammenschließen. Allein hat man wenig Chancen, davon befreit zu werden. Unter www.abwasser-marsch.de findet man Informationen und MitstreiterInnen.

Vorraussetzung für die Genehmigung einer grundstückseigenen Abwasserbehandlung ist deshalb die schriftliche Bestätigung des Abwasserzweckverbandes, dass das betreffende Grundstück mindestens für die nächsten 10 Jahre nicht an eine Kläranlage angeschlossen werden soll.
Oft wird ein entsprechendes Formular von den Wasserbehörden mit dem Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis mit herausgegeben.

 
 

Wasserrechtliche Erlaubnis

paragraph Der Betreiber einer eigenen Grundstückskläranlage übernimmt die Abwasserbeseitigungspflicht und ist damit für die ordnungsgemäße Behandlung und Entsorgung des Abwassers zuständig. Die Kontrolle darüber obliegt der Unteren Wasserbehörde vom zuständigen Landratsamt, bei der eine Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in den Untergrund bzw. einen Vorfluter beantragt werden muss. Die meisten Wasserbehörden sind inzwischen mit dem Thema Pflanzenkläranlagen vertraut, so dass es von dieser Seite in der Regel keine Einsprüche gibt, sofern die betreffenden Vorschriften eingehalten werden.

Allerdings sind die Richtlinien von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, und auch die Landkreise handhaben das Genehmigungsverfahren nicht einheitlich:
So sind z.B. die Bestimmungen zur Größe der Grube zur Vorklärung Ländersache und somit verschieden.
 
Auch bezüglich der einzureichenden Unterlagen gibt es unterschiedliche Vorgaben. Deshalb ist es sinnvoll, im Vorfeld immer den direkten Kontakt zu der zuständigen Behörde herzustellen und die jeweiligen Befindlichkeiten zu klären.
Im Rahmen unserer Planung kümmern wir uns um diese Details.

 
Folgende Unterlagen sind in der Regel einzureichen:
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Freistellung vom Abwasserzweckverband (s.o.)
  • Übersichtskarte M. 1:10.000
  • Lageplan M. 1:500
  • Flurkartenauszug (Kopie)
  • Detailzeichnungen der Anlage (Schnitte, Grundriss)
  • Beschreibung und Bemessung der Anlage
  • Dichtigkeitsprüfung (bei Nutzung vorhandener Gruben)
  • Bauartzulassung, Zertifikat (bei neuen Gruben)
  • Angaben zu den Bodenverhältnissen - nur bei Versickerung des gereinigten Wassers (Bodenschichtenverzeichnis, manchmal auch Bodengutachten)
 
 
 

Richtlinien und DIN-Vorschriften zum Bau von Pflanzenkläranlagen

paragraph Unsere Pflanzenkläranlagen werden nach dem neusten Stand der Technik gebaut. Dieser wird im Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) festgelegt und dient als allgemein anerkannte Richtlinie für die Behörden und Anlagenhersteller.
 
In der ATV-Richtlinie A 262 werden Größe und Aufbau von Pflanzenkläranlagen genau festgelegt. Seit März 2006 gibt es eine überarbeitete Version der Richtlinie, in der vor allem die Größe der Vorklärung neu definiert wird. Danach müsste die Mehrkammergrube vor allem bei kleinen Anlagen immer die Größe einer Ausfaulgrube haben, d.h. 1500l/EW bzw. mindestens 6cbm. Dieser Passus ist in der Fachwelt recht umstritten und wird auch von den Behörden unterschiedlich gehandhabt. Wir bauen und warten seit Jahren Anlagen mit der halben Vorklärgröße (ca. 700l/EW, mindestens 3cbm) und haben damit durchaus gute Erfahrungen gemacht. Deshalb bauen wir gerne, wo es uns erlaubt wird, um Kosten zu sparen, weiterhin kleine Gruben ein, sperren uns aber auch nicht gegen die große Variante.
 
Für die Bemessung, Dichtigkeitsprüfung und Wartung der Mehrkammergruben ist neben der ATV-Richtlinie die DIN 4261 maßgebend. Hier wird in der Fassung von 2002 unter anderem geregelt, dass der Klärschlamm in der Mehrkammergrube nach Bedarf geleert wird und nicht mehr turnusmäßig jedes Jahr. Diese Regelung ist aber leider noch nicht bis in alle Satzungen der Abwasserzweckverbände vorgedrungen, so dass man dort immer besser noch mal nachfragt.
 
Zudem haben die einzelnen Bundesländer i.d.R. Richtlichtlinien für den Bau von Kleinkläranlagen entwickelt. Dabei sind die Besonderheiten von Pflanzenkläranlagen jedoch oft noch unzureichend berücksichtigt.

 

Folgende Mindestabstände und Standortfaktoren müssen bei der Planung einer Pflanzenkläranlage auf jeden Fall beachtet werden:

 

Die Absprachen mit der Wasserbehörde und die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und Pläne werden vom NaturBauHof im Rahmen der Planung übernommen!

Es muss mit einer Genehmigungsdauer von 2 Wochen bis zu 4 Monaten gerechnet werden.
Also frühzeitig planen!

 
 

Bauartzulassung für Pflanzenkläranlagen

paragraph Um das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und dem immer größer werdenden Konkurrenzdruck durch technische Anlagen besser begegnen zu können, haben wir im Firmenverbund mit anderen Herstellern von Pflanzenkläranlagen im letzten Jahr eine Pflanzenkläranlage auf dem Prüfstand in Weimar gebaut und werden im August 2009 eine Bauartzulassung für unsere vertikalen Schilfbeete bekommen.

 
 
 

Baugenehmigung

paragraphKleinkläranlagen mit einem Abwasservolumen von weniger als 8 cbm pro Tag (entspricht ca. dem Anschlußwert von 50 Einwohnern) sind baugenehmigungsfrei!

 
 

Download:

Die Rechtlichen Bestimmungen für den Bau einer Pflanzenkläranlage steht Ihnen auch für einen Ausdruck als pdf-Datei zur Verfügung:

 
 
 
 
 
 
Startseite | Kontakt | Über uns | Impressum

Startseite >Pflanzenkläranlagen >


Faltblatt:  'NaturBauHof - Zentrum für umweltgerechtes Bauen'  -  (pdf-Datei, 2 Seiten, DIN A4)