
Alle, die uns und unsere Angebote schon immer einmal kennen lernen wollen, laden wir jederzeit herzlich ein zur
Besichtigung unserer Räume,Bitte vorab Termin vereinbaren. - Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Die Wartung der Pflanzenkläranlagen erfordert keinen großen Aufwand. Eine regelmäßige Kontrolle der gesamten Anlage durch die Betreiber ist jedoch wichtig, um bei eventuell auftretenden Mängeln größere Schäden zu vermeiden.
Die Betreiber einer Kleinkläranlage sind deshalb zu einem Mindestmaß an Eigenkontrolle verpflichtet:
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Dreikammergrube: | Beobachtung des Schwimmschlamms, Abpumpen des
Absetzschlammes nach Bedarf (i.d.R. alle 1-3 Jahre, bei Benutzung von
Komposttoiletten seltener) |
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Pumpenschacht: | wöchentliche Funktionskontrolle der Pumpe |
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Schilfbeet: | wöchentliche Überprüfung auf Überstau,
Veränderung des Pflanzenstandes, Verunkrautung |
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Kontrollschacht: | wöchentliche Kontrolle des Wassers nach Geruch
und Färbung |
Eine ausführliche Wartungsanleitung finden Sie hier: Wartungsanleitung
Darüber hinaus werden die Betreiber von Kleinkläranlagen inzwischen im Genehmigungsbescheid verpflichtet, einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen und eine regelmäßige Beprobung des gereinigten Abwassers durch ein zugelassenes Labor zu veranlassen ( in der Regel 1-mal pro Jahr). Die genaueren Auflagen hierzu variieren im Detail von Landkreis zu Landkreis.
Der NaturBauHof bietet die Wartung für Pflanzenkläranlagen an. Sie umfasst in der Regel eine 1-2malige Inspektion der Anlage im Jahr (je nach behördlicher Auflage).