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NEU: PKA-ELSA,
Pflanzenkläranlage mit Bauartzulassung
 
www.PKA-ELSA.de

Wartung der Pflanzenkläranlage

Die Wartung der Pflanzenkläranlagen erfordert keinen großen Aufwand. Eine regelmäßige Kontrolle der gesamten Anlage durch die Betreiber ist jedoch wichtig, um bei eventuell auftretenden Mängeln größere Schäden zu vermeiden.

Die Betreiber einer Kleinkläranlage sind deshalb zu einem Mindestmaß an Eigenkontrolle verpflichtet:

   Dreikammergrube:   Beobachtung des Schwimmschlamms, Abpumpen des Absetzschlammes nach Bedarf (i.d.R. alle 1-3 Jahre, bei Benutzung von Komposttoiletten seltener)
 
   Pumpenschacht:   wöchentliche Funktionskontrolle der Pumpe
 
   Schilfbeet:   wöchentliche Überprüfung auf Überstau, Veränderung des Pflanzenstandes, Verunkrautung
 
   Kontrollschacht:   wöchentliche Kontrolle des Wassers nach Geruch und Färbung
 

Eine ausführliche Wartungsanleitung finden Sie hier: Wartungsanleitung
 
 
Darüber hinaus werden die Betreiber von Kleinkläranlagen inzwischen im Genehmigungsbescheid verpflichtet, einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abzuschließen und eine regelmäßige Beprobung des gereinigten Abwassers durch ein zugelassenes Labor zu veranlassen ( in der Regel 1-mal pro Jahr). Die genaueren Auflagen hierzu variieren im Detail von Landkreis zu Landkreis.

 

Der NaturBauHof bietet die Wartung für Pflanzenkläranlagen an. Sie umfasst in der Regel eine 1-2malige Inspektion der Anlage im Jahr (je nach behördlicher Auflage).

 
 
 
 
 
 
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Faltblatt:  'NaturBauHof - Zentrum für umweltgerechtes Bauen'  -  (pdf-Datei, 2 Seiten, DIN A4)